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für den Verkauf von Produkten über den werkseigenen Online-Shop.
I. Allgemeines
- Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten nur für
den Verkauf von Produkten der Geha Mühlen GmbH & Co.
Produktions KG über den werkseigenen Online-Shop. Außerhalb
des Online-Shops gelten die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Der Verkauf über den Online-Shop erfolgt ausschließlich
an den Endverbraucher.
- Mit der Bestellung der Ware erkennt der Käufer automatisch
alle nachstehen Bedingungen an.
II. Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Alle erteilten Aufträge sind erst rechtsverbindlich, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt oder vollständig ausgeführt
worden sind.
- Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich
für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Für Lieferungen
außerhalb Deutschlands wird dem Besteller ein individuelles
Angebot unterbreitet.
- Die Bezahlung der bestellten Produkte ist per
- Vorkasse oder
- Nachnahme
möglich. In beiden Fällen erhält der Besteller
eine schriftliche Bestätigung.
- Bei Bezahlung gegen Vorkasse und Nachnahme berechnen wir Ihnen
innerhalb Deutschlands eine Versandkostenpauschale von 4,50 €.
Bei Lieferung per Nachnahme innerhalb Deutschlands werden zu der
Versandkostenpauschale von 4,50 € zusätzlich eine Gebühr
von 5,11 € berechnet.
- Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt in der Regel
innerhalb von 5 Werktagen als Postsendung, bei der Zahlungsart
Vorkasse erfolgt der Versand unverzüglich, sobald der ausgewiesene
Betrag auf folgendem Firmenkonto eingegangen ist:
Volksbank Bautzen e.G.
Konto Nr.: 320071305
Bankleitzahl: 85590000
- Die angegebenen Preise sind inklusive der am Auslieferungstag
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
III. Gewährleistung, Schadenersatz
- Der Käufer hat nach Erhalt der Ware diese sofort auf äußerlich
erkennbare Mängel zu prüfen.
- Beanstandungen bzw. Mängel an den gelieferten Waren werden
nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 10 Tagen nach
Eingang der Ware mit einer schriftlichen Mängelrüge
geltend gemacht werden.
- Beanstandungen bei verdecktem Mangel sind unverzüglich
nach der Erkennung, jedoch spätestens nach 10 Wochen unter
Beifügung beweiskräftiger Belege geltend zu machen.
- Für mit Mängeln behaftete Ware besteht die Gewährleistungsverpflichtung
nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Minderung. Soweit gesetzlich
zulässig, ist unsere Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auf den jeweiligen Rechnungswert der am Schadensereignis beteiligten
Warenmenge begrenzt.
IV. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmung
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit der eingegangenen Vertragsbeziehung ist das Amtsgericht Bautzen.
- Erfüllungsort ist der Firmensitz der Geha Mühlen
GmbH & Co. Prod. KG.
- Sollte eine Bestimmung oder auch Teile dieser Bedingung rechtlich
unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bedingungen
verbindlich.
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